Vorabpauschale 2023

Vorabpauschale

Die Bundesbank hat einen neuen Basiszins für 2023 von 2,55% bekannt gegeben. Was ist das eigentlich und warum sollten ETF & Fonds Investoren sich damit beschäftigen?

Was ist die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale wurde 2018 im Rahmen der Investmentsteuerreform eingeführt. Bis zu dieser Reform hatten thesaurierende Fonds & ETFs einen steuerlichen Vorteil gegenüber ausschüttenden Fonds. Die Ausschüttungen werden klassisch mit Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlage und Kirchensteuer belastet. Bei thesaurierenden Fonds werden die Ausschüttungen einbehalten und direkt wieder reinvestiert. Der Anleger bekommt davon nichts mit. Ebenfalls sind bis 2018 hier keine Steuern angefallen. Erst im Falle des Verkaufs musste die Kapitalertragssteuer abgeführt werden.

Diesen Effekt der nachgelagerten Besteuerung nennt man Steuerstundungseffekt. Dieser Effekt führt bei einem langen Anlagehorizont zu einem enormen Vorteil. Dieser Vorteil wurde mit der Investmentsteuerreform 2018 und der Einführung der Vorabpauschale abgeschafft. Die Vorabpauschale soll somit die Erträge jährlich besteuern.

Wie wird die Vorabpauschale berechnet?

Es wird ein fiktiver Wert ermittelt der dann besteuert wird. Zur Berechnung dieses Wertes ist der Basiszins maßgeblich, den die Bundesbank mit 2,55% ermittelt hat. Zusammen mit dem Basiszins und dem Faktor 0,7 und dem Wert deines Fonds/ETF ergibt den Basisertrag.

Bei ausschüttenden Fonds/ETF werden noch die Ausschüttungen vom Basisertrag abgezogen. Bei thesaurierenden Fonds/ETF werden, wie der Name sagt einbehalten und es wird somit nichts abgezogen.

Ende des Jahres wird der Basisertrag mit der tatsächlichen Wertsteigerung verglichen. Ist die tatsächliche Wertsteigerung niedriger als der Basisertrag, wird diese Wertsteigerung als Vorabpauschale verwendet.

Im Anschluss wird eine Teilfreistellung von 30% abgezogen, aufgrund der bereits abgeführten Quellensteuer für Dividenden, etc.

Das Ergebnis daraus wird dann mit 25% Kapitalertragssteuer, 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer belastet.

Beispielrechnung

Wir nehmen mal an dein Fonds/ETF ist thesaurierend und hat einen Wert zum 01.01.2023 von 10.000 €.

Basisertrag

Der Basisertrag ergibt sich dann zu:

Basisertrag = Fonds-Wert am Anfang des Jahres x Basiszins x 0,7

Basisertrag = 10.000 € x 2,55% x 0,7

Basisertrag = 178,50 €

Dieser Basisertrag wird dann mit der tatsächlichen Wertsteigerung verglichen. Nehmen wir mal an, diese ist zum Jahresende höher, dann wird der Basisertrag verwendet.

Bei Ausschüttenden Fonds, kann die Ausschüttung von diesem Wert abzogen werden.

Vorabpauschale

Die Vorabpauschale ergibt sich dann nach Abzug der Teilfreistellung und errechnet sich wie folgt:

Vorabpauschale = Basisertrag (nach Ausschüttung) / tatsächliche Wertsteigerung x 70%

Vorabpauschale = 178,50 € x 70%

Vorabpauschale = 124,95 €

Diese Teilfreistellung ergibt sich bei Aktienfonds, damit Dividenden nicht mehrfach versteuert werden.

Steuer

Wir berechnen die Steuer nur mit Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag, da die Kirchensteuer sich abhängig je Bundesland gestaltet. Der Steuersatz ergibt sich somit zu 26,375%.

Steuerbelastung = Vorabpauschale x Steuersatz

Steuerbelastung = 124,95 € x 26,375%

Steuerbelastung = 32,96 €

Dieser Betrag wird dann Anfang 2024 abgeführt.

Wie errechnet sich der Basiszins?

Der Basiszins von 2,55% ergibt sich aus der Verzinsung für 10-jährige Staatsanleihen. Diese Vorabpauschale war die letzten Jahre von untergeordneter Bedeutung, da aufgrund negativer Verzinsung der Wert mit 0% angesetzt worden ist.

Was sonst noch zu beachten ist?

Freistellungauftrag einstellen

Jeder Deutsche hat 1.000 € Sparerpauschbetrag, der für Kapitalerträge verwendet werden kann. Somit müssen auf die ersten 1.000 € Kapitalerträge keine Steuern bezahlt werden. Dieser Sparerpauschbetrag kann beim Broker oder Bank direkt hinterlegt werden.

Mitteldeckung

Die Steuerbelastung wird Anfang 2024 vom Verrechnungskonto abgezogen, es sollten genügend Mittel auf dem Konto sein.

Verkauf des Fonds/ETF

Beim Verkauf deines Fonds werden alle bereits berechneten Vorabpauschalen vom Gewinn abgezogen, damit nicht doppelt besteuert wird.

Fazit

Die gestiegenen Zinsen sorgen dafür, dass man sich als Fonds/ETF-Investor mit diesem Thema beschäftigen muss und etwas Geld auf dem Verrechnungskonto haben sollte.

CATEGORIES:

Kapitalanlage

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